Benutzung

Wer kann bei uns ausleihen?

Die Bücherei steht jedem offen und jeder ist berechtigt, Medien aller Art einzusehen oder zu entleihen. Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis erstellt. Dabei kann die Einsicht des Personalausweises verlangt werden. Die persönlichen Daten werden gespeichert, aber vertraulich behandelt. Durch seine Unterschrift bestätigt der Leser, dass er die Benutzerordnung der Bücherei ausgehändigt bekommen hat und anerkennt. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird das schriftliche Einverständnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten verlangt. Änderungen von Name, Anschrift und Telefonnummer sind dier Bücherei mitzuteilen. Der Leserausweis ist bei jeder Ausleihe vorzulegen. Für den Ersatz bei Verlust des Ausweises werden 2,50 Euro erhoben.

Wie lange kann ich die Medien ausleihen?

Die generelle Ausleihfrist für die Medien beträgt 4 Wochen.
Ausnahmen: DVDs und Zeitschriften jeweils 2 Wochen.

Sie können die Ausleihfrist während der Öffnungszeiten in der Bücherei und auch telefonisch oder online verlängern. Wenn keine Vormerkung vorliegt, kann die Frist zwei Mal verlängert werden.
Medien, die verliehen sind, können Sie für sich vormerken lassen. Sie werden telefonisch benachrichtigt, wenn sie für Sie zum Abholen bereit liegen.
Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig.

Was kostet der Bücherei-Ausweis?

Für die Benutzung der Bücherei gelten folgende Jahres-Gebühren:

Kinder (bis 18 Jahre): 5,00 Euro
Erwachsene: 12,00 Euro
Familien/Partner: 15,00 Euro

Für das Überschreiten der Leihfrist berechnen wir 0,50 Euro pro Medium; bei schriftlicher Erinnerung werden zusätzlich die Portokosten berechnet.