2G-Regel

Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab sofort für den Besuch der Bücherei die

2G-Regel (vollständig geimpft oder innerhalb der letzten 6 Monate genesen).

Bitte halten Sie Ihren entsprechenden Nachweis und Ihren Personalausweis beim Betreten der Bücherei bereit. Bei digitalen Nachweisen wird die CovPassCheck-App genutzt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.